FAQ Häufig gestellte Fragen
Aufgrund der Erfahrungen, die wir mit Kundenfragen gemacht haben, haben wir Ihnen hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. Vielleicht wird Ihnen Ihre Frage hier bereits beantwortet?
Wenn nicht, helfen Ihnen unsere freundlichen MitarbeiterInnen gerne persönlich weiter. Kontaktieren Sie uns dazu einfach telefonisch unter unserer Rufnummer 0800 333 45 63. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag jeweils 8 - 18 Uhr.
Allgemeine Fragen
Ich habe ein Rezept vom Arzt. Wie geht es jetzt weiter?
Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, können Sie einfach in einer unserer Filialen vorbeikommen und es dort einreichen. Alternativ können Sie uns Ihre ärztliche Verordnung auch ganz einfach per Post, Fax, E-Mail oder sogar bei WhatsApp an die 02831 9332305 schicken.
Wie es dann weiter geht, ist von dem verordneten Hilfsmittel abhängig:
Wenn wir eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Kasse haben oder die Kosten des Hilfsmittels unter der Genehmigungsgrenze liegt, können wir die Versorgung sofort durchführen. Kommen Sie ganz einfach mit Ihrem Rezept in unsere Filiale und Sie können das Hilfsmittel im besten Fall direkt mit nach Hause nehmen.
Meistens müssen wir jedoch erst die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden diesen, zusammen mit Ihrem Rezept, an Ihre Krankenkasse. Jetzt haben wir keinen Einfluss mehr auf den zeitlichen Ablauf und warten auf die Genehmigung – deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihr Rezept möglichst schnell bei uns abgeben, damit wir dieses möglichst schnell bei Ihrer Kasse einreichen können.
Haben wir die Genehmigung erhalten, kann es losgehen: Unser Kollege oder unsere Kollegin von der Terminierung ruft Sie an, um mit Ihnen ein ungefähres Zeitfenster für die Lieferung Ihres Hilfsmittels zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine festen Termine vergeben! Unsere Fahrer sind den ganzen Tag unterwegs bei vielen Patienten, weswegen wir Ihnen keinen minutengenauen Zeitpunkt nennen können.
Kann ich mein Sanitätshaus frei wählen?
Sie dürfen grundsätzlich jedes Sanitätshaus mit der Versorgung beauftragen – allerdings muss dieses Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein.
Zwischen dem Sanitätshaus Kessels und den meisten Krankenkassen besteht ein solches Vertragsverhältnis. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie bei Ihrer Kasse besondere Gründe vorbringen, warum Sie ausgerechnet von uns mit Hilfsmitteln ausgestattet werden möchten (z.B. weil bereits ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht). Falls dabei jedoch Mehrkosten entstehen, müssten Sie diese selbst tragen.
Was muss auf dem Rezept drauf stehen?
Auf einer ärztlichen Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose eingetragen sein. Gerne beraten wir Sie dazu und sprechen Ihnen eine individuelle Rezeptempfehlung aus.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Die ärztliche Verordnung ist 28 Tage nach Ausstellung gültig, das heißt diese muss bis dahin bei uns eingereicht worden sein.
Wenn Sie Ihr Rezept bei uns einreichen wollen, geht das übrigens auch per WhatsApp: Schicken Sie es dazu ganz einfach an die 02831 9332305 und wir werden uns umgehend darum kümmern.
Was ist eine gesetzliche Zuzahlung? Warum muss ich diese Zuzahlung leisten?
Grundsätzlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Ab dem 18. Lebensjahr muss der gesetzlich Krankenversicherte jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Besondere Regeln gelten bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzhilfen). Dabei gilt die Untergrenze von 5,- Euro nicht. Es sind bis zu 10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, höchstens jedoch 10,- Euro für den gesamten Monatsbedarf zu leisten.
Wie kann ich mich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen?
Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinnahmen übersteigt (bei chronisch kranken Menschen 1%). Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Sollten Sie eine Rechnung bekommen haben, obwohl Sie davon befreit sind, kann es sein, dass uns zum Zeitpunkt der Abrechnung kein Befreiungsausweis vorlag. Bitte bezahlen Sie die Rechnung und reichen Sie dann den Zuzahlungsbetrag ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?
Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertige Versorgung bzw. von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen, welche den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigt, muss er die Differenz dazu selbst tragen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell oder das höherwertige Produkt wählt.
Belasten Hilfsmittel das Arztbudget?
Grundsätzlich nein. Bei einigen Hilfsmitteln muss eine Diagnose durch einen Facharzt gestellt werden, Folgeversorgungen dürfen dann über den Hausarzt weiter laufen.
Sanitätshaus
Benötige ich einen Termin zum Ausmessen von Kompressionsstrümpfen?
Zum Ausmessen bzw. Anpassen Ihrer Kompressionsstrümpfe benötigen Sie bei uns keinen Termin. Kommen Sie aber am besten morgens oder vormittags vorbei, da die Beine im Tagesverlauf anschwellen und dann nicht korrekt vermessen werden können. Wenn bei Ihnen eine Lymphdrainage gemacht wurde, sollten Sie am besten sofort nach der Therapie bei uns vorbeikommen.
Für eine spezielle Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen ist ebenfalls immer einer unserer kompetenten MitarbeiterInnen zum Ausmessen da.
Wie viele Kompressionsstrümpfe können mir jährlich verschrieben werden?
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr. Denn bei regelmäßigem Tragen und guter Pflege halten Kompressionsstrümpfe etwa sechs Monate; danach lässt der Druckverlauf nach und die therapeutische Wirkung reicht nicht mehr aus. Somit können Sie von Ihrem Arzt zwei Rezepte pro Jahr bekommen. Bei der Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen kann der Arzt gleich eine Wechselversorgung verordnen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Bandage erhalte?
Bei Versorgungen mit Bandagen oder auch Kompressionsprodukten wird dieses vorher direkt an Ihnen ausgemessen und angepasst, um einen bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Standardversorgungen haben wir in der Regel auf Lager. Kommt beispielsweise aber zu außerplanmäßigen Anpassungen, kann es sein, dass Produkte erst noch bestellt werden müssen – das kann dann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Denn spezielle Maßanfertigungen werden direkt in der Herstellerfirma gefertigt.
Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihr Produkt bei uns angekommen ist und Sie es in unserer Filiale abholen können.
Wie wasche ich meine Kompressionsstrümpfe?
Ihre Kompressionsstrümpfe und auch Bandagen waschen Sie am besten in Ihrer Waschmaschine bei 30 oder 40 Grad. Dazu stellen Sie am besten ein Fein- oder Schonwaschprogramm ein und schützen das feine Gewebe zusätzlich mit einem Wäschenetz. Benutzen Sie keinen Weichspüler und lassen Sie Strümpfe und Bandagen ohne direkte Hitzeeinwirkung (Trockner bzw. Heizung) trocknen.
Was mache ich, wenn meine Kompressionsstrümpfe nicht richtig passen? Ist es normal, dass die rutschen?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Kompressionsstrümpfe nicht richtig passen, überprüfen Sie zunächst, ob Sie diese korrekt angezogen haben. Möglicherweise gibt der Kompressionsstrumpf mit der Zeit nach – er darf aber nicht rutschen! Sollte das der Fall sein, kommen Sie am besten in unsere Filiale, damit wir Ihre Kompressionsversorgung umgehend anpassen können.
Ganz gleich, worum es geht: Auch nach der Abholung der Strümpfe bleiben wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und Begleiter Ihrer Kompressionstherapie.
Kann der Arzt ein bestimmtes Produkt verordnen?
Der Arzt kann spezielle Empfehlungen aussprechen – dabei kann das Produkt aber auch aufzahlungspflichtig werden.
Warum sollte ich Orthesen sowie Bandagen am besten im Sanitätshaus kaufen?
Manche Apotheken bieten diese Produkte ebenfalls an und mittlerweile bekommt man Bandagen sogar im Discounter. Doch um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist eine professionelle Ausmessung sehr wichtig: Dafür sind unsere freundlichen MitarbeiterInnen speziell geschult und in unserer Filiale in der Innenstadt verfügen wir zudem über die entsprechende Einrichtung (Kabinen).
Reha-Technik
Wann wird mein Hilfsmittel geliefert?
Sobald die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse genehmigt ist, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen zeitnahen Termin für die Lieferung des Hilfsmittels. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Liefertermine je nach Dringlichkeit der Versorgung vergeben werden.
Wann werden die Hilfsmittel wieder abgeholt?
Sobald uns ein Abholauftrag bzw. die Information einer Abholung eines Hilfsmittels vorliegt, melden sich unsere MitarbeiterInnen bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Die Abholung erfolgt üblicherweise innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Information.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei starkem Lieferaufkommen, also durch viele Notfälle, zu Verzögerungen kommen kann. Die Versorgung bei dringend benötigten Hilfsmitteln steht dabei vor der Abholung von nicht mehr benötigten Hilfsmitteln.
Warum muss ich ein neues Rezept für ein bereits geliefertes Hilfsmittel einreichen?
Die meisten Hilfsmittel werden für eine gewisse Dauer an Krankenkassen verliehen. Ist die Leihzeit eines Rollators oder Rollstuhls z.B. abgelaufen, benötigen wir bei einigen Krankenkassen ein neues Rezept, damit die weitere Versorgung garantiert ist. Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig, damit Sie sich von Ihrem Arzt eine neue Verordnung ausstellen lassen können.
Was ist ein Wiedereinsatz und warum dauert das so lange?
In den Verträgen der Krankenkassen und Leistungserbringer ist bei einigen Hilfsmitteln ein sogenannter Wiedereinsatz vorgesehen.
Der Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Hilfsmittel im Besitz von Krankenkassen ist und uns für Ihre Versorgung zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie also ein neues Hilfsmittel benötigen, sind wir dazu verpflichtet zunächst eine Kassenlagerabfrage durchzuführen. Ist ein passendes Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse und Maße z.B. bei einem anderen Sanitätshaus in Deutschland eingelagert, wird dieses zu uns versendet. Hier prüfen, reparieren, reinigen und desinfizieren wir Ihr Hilfsmittel und liefern es nur in einem einwandfreien Zustand an Sie aus. Aufgrund des Postwegs und der gründlichen Überprüfung des Hilfsmittels kommt es mitunter zu Verzögerungen bei der Kostenvoranschlagserstellung und letztendlich zur Lieferung.
Warum ist mein geliefertes Hilfsmittel ein gebrauchtes?
Das kann zwei verschiedene Gründe haben, die je nach Krankenkasse variieren:
1. Bei der Versorgung mit Reha-Hilfsmitteln handelt es sich um einen Wiedereinsatz (siehe Frage "Was ist ein Wiedereinsatz und warum dauert das so lange?").
2. Bei der Versorgung mit Reha-Hilfsmitteln handelt es sich um Fallpauschalen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse ein Hilfsmittel für einen gewissen Zeitraum mietet. Bei diesem Hilfsmittel kann es sich auch um ein gebrauchtes handeln, welches vor seinem Einsatz selbstverständlich einwandfrei desinfiziert, gereinigt und geprüft wird.
Kann ich mir die verordneten Hilfsmittel vorab ansehen und testen?
Kommen Sie dazu einfach bei uns vorbei: In unserem Zentrum für Reha-Technik in der Otto-Hahn-Straße 17 in Geldern können Sie sich viele verschiedenste Hilfsmittel ansehen. Unsere Reha-Experten beraten Sie zudem gerne fachkompetent zu Elektromobilen, Rollstühlen und vielem mehr.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.
Wieso dauert die Versorgung mit einem Hilfsmittel so lange?
Zunächst müssen wir Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag unterbreiten, welcher dort geprüft wird. Erst wenn die Krankenkasse uns dann eine Kostenzusage in schriftlicher Form gibt, können wir das entsprechende Hilfsmittel an Sie ausliefern. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei Ihrer Krankenkasse – in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse!
Muss ich mich mit der Standard-Versorgung meiner Krankenkasse versorgen lassen?
Die meisten Patienten sind mit dem „Kassenmodell“ vollkommen zufrieden. Wenn Sie jedoch besondere Zusatzfunktionen, eine spezielle Farbe oder ein schnelleres oder leichteres Modell wünschen, ist das kein Problem. Solange das ausgesuchte Hilfsmittel den vertraglichen Regularien des Kassenvertrages entspricht, können Sie auch ein qualitativ hochwertigeres Modell bekommen. Hier müssen Sie allerdings eine private Aufzahlung leisten.
Gerne finden unsere Fachberater gemeinsam mit Ihnen heraus, welches Hilfsmittel am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt, welche weiteren Optionen Sie haben und welche Kosten entstehen könnten.
Kann ich Hilfsmittel auch mieten bzw. leihen?
Selbstverständlich haben Sie beim Sanitätshaus Kessels die Möglichkeit Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollator oder Toilettenstuhl, für einen individuellen Zeitraum zu mieten. Weitere Informationen sowie aktuelle Preise finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne: Wir beraten Sie bei Ihrer Wahl und kümmern uns für Sie um den Rest.
Pflegehilfsmittel
Habe ich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat (derzeit 60 € pro Monat) erhält ein pflegebedürftiger Versicherter kostenfrei und ohne Rezept, wenn er/sie
→ in einen der anerkannten Pflegegrade 1-5 eingestuft ist,
→ Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und
→ von Angehörigen (oder Freunden/Bekannten) gepflegt wird.
Selbstverständlich können Sie die Pflegehilfsmittel auch als Privatversicherter bei uns bestellen. Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Was muss ich tun, um ein Pflegehilfsmittel-Paket zu bekommen?
In unserem Download-Bereich können Sie sich den Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel einfach herunterladen und ganz bequem Zuhause Ihre Daten eintragen. Das vollständig ausgefüllt Formular können Sie uns dann entweder per E-Mail oder per Post zuschicken (der Freiumschlag steht Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung). Sollten wir noch Rückfragen an Sie haben, z.B. zur Auswahl der Pflegemittel, melden sich unsere MitarbeiterInnen telefonisch bei Ihnen. Ist alles geklärt, reichen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und kümmern uns um dessen Genehmigung.
Wie lange dauert es, bis ich mein erstes Pflegehilfsmittel-Paket erhalte?
Das Bewilligungsverfahren bei Ihrer Pflegekasse kann erfahrungsgemäß bis zu sechs Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Sofern Sie auch die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen beantragt haben, ist es möglich, dass die Rückmeldung hierfür zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt als für die weiteren Pflegehilfsmittel.
Sobald uns die Genehmigung vorliegt, beliefern wir Sie umgehend – monatlich.
Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel noch über einen anderen Anbieter – was muss ich tun?
Nach einer telefonischen Kündigung bei Ihrem alten Anbieter können Sie Ihre Pflegehilfsmittel nun ganz bequem beim Sanitätshaus Kessels bestellen. Falls Sie eine Dauergenehmigung über Ihre Apotheke eingerichtet haben, müssen Sie diese bitte persönlich kündigen, bevor Sie über uns bestellen.
Wie ändere ich mein Pflegepaket?
Selbstverständlich können Sie Ihr monatliches Pflegehilfsmittel-Paket flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Melden Sie sich dazu ganz einfach unter unserer Rufnummer 0800 333 45 63. Einer unserer freundlichen MitarbeiterInnen nimmt Ihre Änderung gerne bis zum jeweils 20. eines Monats für die nächste Lieferung entgegen.
Kann ich das Pflegepaket einen Monat aussetzen?
Sollten Sie das Pflegepaket für einen Monat nicht benötigen, teilen Sie uns dies bitte bis zum spätestens 20. eines Monats mit. Rufen Sie uns dazu gerne an unter 0800 333 45 63.
Wie lange gilt der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Die Kostenübernahme der Pflegekasse gilt meist für unbestimmte Zeit (solange sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet). Bei befristeten Kostenübernahmen kümmern wir uns für Sie um die Verlängerung.
Aktuell ist das Budget für Pflegehilfsmittel auf 60 € erhöht worden – müsste ich dafür dann nicht auch mehr bekommen?
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist unter anderem der Bedarf an medizinischen Masken, Einweghandschuhen sowie Desinfektionsmittel rasant gestiegen – dementsprechend hoch sind seitdem auch die Kosten für diese Produkte. Damit wir Sie weiterhin wie gewohnt mit Ihren gewünschten Hilfsmitteln versorgen können, wurde die Pflegehilfsmittelpauschale bereits im Mai 2020 von 40 € auf 60 € erhöht.